Berlin, den 24.09.2010. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte vertritt seit Jahren geschädigte Anleger der Chemnitzer Neue Wohnungsbaugenossenschaft (Newog) und der Newog-West. Nun hat „Die Welt“ in einem Artikel vom 17. September 2010 unter der Überschrift „Anleger wurden mit Eigenheimzulage geködert – Chemnitzer Wohnungsgenossenschaften im Visier der Ermittler. Geschädigte fordern ihr Geld zurück“ über diesen Anlageskandal berichtet.
Was ist passiert?
Die Newog und Newog-West lockten im Jahre 2003 viele Anleger, sich an den Newog- Wohnungsbaugenossenschaften ohne Risiko mit der Eigenheimzulage zu beteiligen und so Vermögen aufzubauen. Sieben Jahre später fordern die Finanzämter nun von denjenigen Anlegern, die seinerzeit ihre Einlage kreditfinanzieren mussten, die Eigenheimzulage wegen fehlender Förderfähigkeit der Genossenschaft zurück. Siehe dazu unsere Meldung vom 28.7.2009 „Finanzämter fordern Eigenheimzulage für Beteilung an der NEWOG eG zurück“.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Zu allem Überfluss ist nunmehr auch bekannt geworden, dass die Genossenschaften offenbar zahlungsunfähig sind. Die Immobilienobjekte werden derzeit sogar zwangsverwaltet. Nachdem die Staatsanwaltschaft Chemnitz zunächst einem Betrugsverdacht gegen die Vorstände der Genossenschaften, Quirin Hornberger und Harald Mertz, nachgingen, wird jetzt wegen Insolvenzverschleppung gegen sie ermittelt. Die Anleger bangen jetzt um ihre Einlage.
Was wir für Newog-Anleger tun können!
„Zahlreiche Anleger haben ihre Mitgliedschaft bei der Genossenschaft gekündigt, ihr Geld jedoch nicht zurückbekommen“, so Madeleine Kempf (GanselRechtsanwälte) in „DIE WELT“. Nunmehr werden wir für unsere Mandanten Schadenersatz bei den Finanzvertrieben (z.B. AWD) wegen Falschberatung einfordern.
Bei den Finanzämtern konnten wir erreichen, dass die Verfahren vorübergehend eingestellt oder die Rückforderungsbescheide fallen gelassen wurden.
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Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie aufgrund ihrer Erfahrungen schnell über Ihre Ansprüche, Erfolgsaussichten und Kosten informieren. So erfahren Sie umgehend, ob die Beauftragung eines Anwaltes für Sie Sinn macht.
Fordern Sie dafür unseren Kurzfragebogen an. Gern können Sie aber auch gleich Ihre Angaben Frau Kempf telefonisch übermitteln.
Referenz
Wir betreuen seit der Gründung unserer Kanzlei Anleger sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Erfolg.
Wir sind eine von der „Wirtschaftswoche“ ausgewiesene „Top-Anlegerschutzkanzlei“. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten bundesweit geschädigte Kapitalanleger.
Schicken Sie uns den Fragebogen per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt zurück, dann prüfen wir Ihre Ansprüche und unterrichten Sie über die Erfolgsaussichten und die Kosten eines Rechtsstreites.